Die Honorare für die
Dienstleistung einer Detektei werden zwischen dem Auftraggeber und
der Detektei frei vereinbart.
Eine gesetzliche Gebührenordnung, wie diese bei Rechtsanwälten
üblich ist, gibt es bei Detekteien nicht. Dienstleistungen
von Detekteien werden nach
tatsächlich angefallenem Zeitaufwand abgerechnet.
Anhand einer detaillierten Rechnung
können Sie nachvollziehen, welche Kosten
entstanden sind. Alle Leistungen sind gemäß dem
Dienstleistungsvertrag aufgeführt. In einem persönlichen
Gespräch klären wir eingehend die
Kostenfrage, damit Sie einen klaren Überblick
erhalten und Ihre Möglichkeiten in Ruhe
abwägen können.
" Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene
Beschäftigte durch Detektive observieren
lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die
Kosten dafür in Rechnung stellen."
Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR
5/97), Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
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